Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung

Eine Nutzung der Web­site der Volkss­chule Ken­nel­bach ist grund­sät­zlich ohne jede Angabe per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en möglich.
Die Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en, beispiel­sweise des Namens, der Anschrift, E‑Mail-Adresse oder Tele­fon­num­mer ein­er betrof­fe­nen Per­son, erfol­gt stets im Ein­klang mit der Daten­schutz-Grund­verord­nung.
Diese Daten­schutzerk­lärung klärt Sie über die Art, den Umfang und den Zweck der Ver­ar­beitung von per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en inner­halb dieses Onlin­eange­botes und der mit ihm ver­bun­de­nen Web­seit­en, Funk­tio­nen und Inhalte sowie exter­nen Onlinepräsen­zen, wie zum Beispiel Social-Media-Pro­filen, auf.
Die Volkss­chule Ken­nel­bach ist bestrebt, einen möglichst lück­en­losen Schutz der über diese Inter­net­seite ver­ar­beit­eten per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en sicherzustellen. Den­noch kön­nen Inter­net­basierte Datenüber­tra­gun­gen grund­sät­zlich Sicher­heit­slück­en aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleis­tet wer­den kann.

Inhaltsverze­ich­nis

Verantwortlichkeit

Ver­ant­wortlich im Sinne der Daten­schutz-Grund­verord­nung, son­stiger in den Mit­glied­staat­en der Europäis­chen Union gel­tenden Daten­schutzge­set­ze und ander­er Bes­tim­mungen mit daten­schutzrechtlichem Charak­ter ist:
Volkss­chule Ken­nel­bach
Dir. Bian­ca Fetz, MSc. BEd.
Kirch­straße 17
6921 Ken­nel­bach
Öster­re­ich
+43–5574-71732

Inhaltsverze­ich­nis

Cookies

Diese Web­site ver­wen­det Cook­ies. Cook­ies sind Text­dateien, welche über einen Inter­net­brows­er auf einem Com­put­er­sys­tem abgelegt und gespe­ichert wer­den. Zahlre­iche Inter­net­seit­en und Serv­er ver­wen­den Cook­ies. Viele Cook­ies enthal­ten eine soge­nan­nte Cook­ie-ID. Eine Cook­ie-ID ist eine ein­deutige Ken­nung des Cook­ies. Sie beste­ht aus ein­er Zeichen­folge, durch welche Inter­net­seit­en und Serv­er dem konkreten Inter­net­brows­er zuge­ord­net wer­den kön­nen, in dem das Cook­ie gespe­ichert wurde. Dies ermöglicht es den besucht­en Inter­net­seit­en und Servern, den indi­vidu­ellen Brows­er der betrof­fe­nen Per­son von anderen Inter­net­browsern, die andere Cook­ies enthal­ten, zu unter­schei­den. Ein bes­timmter Inter­net­brows­er kann über die ein­deutige Cook­ie-ID wieder­erkan­nt und iden­ti­fiziert wer­den. Durch den Ein­satz von Cook­ies kön­nen auf dieser Web­site nutzer­fre­undliche Ser­vices bere­it gestellt wer­den, die ohne die Cook­ie-Set­zung nicht möglich wären. Mit­tels eines Cook­ies kön­nen die Infor­ma­tio­nen und Ange­bote dieser Web­site im Sinne des Benutzers opti­miert wer­den. Cook­ies ermöglichen, die Benutzer dieser Web­site wiederzuerken­nen. Zweck dieser Wieder­erken­nung ist es, die Ver­wen­dung dieser Web­site zu erle­ichtern. Der Benutzer ein­er Web­site, die Cook­ies ver­wen­det, muss beispiel­sweise nicht bei jedem Besuch der Inter­net­seite erneut seine Zugangs­dat­en eingeben, weil dies von der Web­site und dem auf dem Com­put­er­sys­tem des Benutzers abgelegten Cook­ie über­nom­men wird. Ein weit­eres Beispiel ist das Cook­ie eines Warenko­rbes im Online-Shop. Der Online-Shop merkt sich die Artikel, die ein Kunde in den virtuellen Warenko­rb gelegt hat, über ein Cook­ie. Die Set­zung von Cook­ies durch diese Web­site kann jed­erzeit mit­tels ein­er entsprechen­den Ein­stel­lung des genutzten Inter­net­browsers ver­hin­dert und damit der Set­zung von Cook­ies dauer­haft wider­sprochen wer­den. Fern­er kön­nen bere­its geset­zte Cook­ies jed­erzeit über einen Inter­net­brows­er oder andere Soft­ware­pro­gramme gelöscht wer­den. Dies ist in allen gängi­gen Inter­net­browsern möglich. Wird die Set­zung von Cook­ies in dem genutzten Inter­net­brows­er deak­tiviert, sind unter Umstän­den nicht alle Funk­tio­nen dieser Web­site vol­lum­fänglich nutzbar.

Inhaltsverze­ich­nis

Hosting

Die für diese Web­site der Volkss­chule Ken­nel­bach in Anspruch genomme­nen Host­ing-Leis­tun­gen dienen der Zurver­fü­gung­stel­lung von Infra­struk­tur- und Plat­tfor­m­di­en­stleis­tun­gen, Rechenka­paz­ität, Spe­icher­platz, Daten­bank­di­en­ste und Sicher­heit­sleis­tun­gen, sowie tech­nis­chen Wartungsleis­tun­gen, die zum Zwecke des Betriebs dieser Web­site einge­set­zt wer­den. Hier­bei wer­den vom Hostin­gan­bi­eter Bestands­dat­en, Kon­tak­t­dat­en, Inhalts­dat­en, Ver­trags­dat­en, Nutzungs­dat­en, Meta- und Kom­mu­nika­tions­dat­en auf Grund­lage des berechtigten Inter­ess­es an ein­er effizien­ten und sicheren Zurver­fü­gung­stel­lung dieser Web­site gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO i.V.m. Art 28 DSGVO (Abschluss Auf­tragsver­ar­beitungsver­trag) ver­ar­beit­et.

Inhaltsverze­ich­nis

Logfiles

Diese Web­site erfasst mit jedem Aufruf durch eine betrof­fene Per­son oder ein automa­tisiertes Sys­tem eine Rei­he von all­ge­meinen Dat­en und Infor­ma­tio­nen. Diese all­ge­meinen Dat­en und Infor­ma­tio­nen wer­den in den Log­files des Servers gespe­ichert. Erfasst wer­den kön­nen die ver­wen­de­ten Browser­typen und Ver­sio­nen, das vom zugreifend­en Sys­tem ver­wen­dete Betrieb­ssys­tem, die Inter­net­seite, von welch­er ein zugreifend­es Sys­tem auf diese Web­site gelangt, soge­nan­nte Refer­rer, die Unter­web­seit­en, welche über ein zugreifend­es Sys­tem auf dieser Web­site anges­teuert wer­den, das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Inter­net­seite, eine Inter­net-Pro­tokoll-Adresse, IP-Adresse, der Inter­net-Ser­vice-Provider des zugreifend­en Sys­tems und son­stige ähn­liche Dat­en und Infor­ma­tio­nen, die der Gefahren­ab­wehr im Falle von Angrif­f­en auf diese Web­site dienen. Bei der Nutzung dieser all­ge­meinen Dat­en und Infor­ma­tio­nen wer­den keine Rückschlüsse auf den betrof­fe­nen Benutzer gezo­gen. Diese Infor­ma­tio­nen wer­den benötigt, um die Inhalte dieser Web­site kor­rekt auszuliefern, die Inhalte dieser Web­site, sowie die Wer­bung für diese zu opti­mieren, die dauer­hafte Funk­tions­fähigkeit der Tech­nik dieser Web­site zu gewährleis­ten, sowie um Strafver­fol­gungs­be­hör­den im Falle eines Cyberan­griffes die zur Strafver­fol­gung notwendi­gen Infor­ma­tio­nen bere­itzustellen. Diese anonym erhobe­nen Dat­en und Infor­ma­tio­nen wer­den ein­er­seits sta­tis­tisch und fern­er mit dem Ziel aus­gew­ertet, den Daten­schutz und die Daten­sicher­heit zu erhöhen, um let­ztlich ein opti­males Schutzniveau für die ver­ar­beit­eten per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en sicherzustellen. Die anony­men Dat­en der Serv­er-Log­files wer­den getren­nt von allen durch den betrof­fe­nen Benutzer angegebe­nen per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en gespe­ichert.

Inhaltsverze­ich­nis

Kontaktmöglichkeit

Die Web­sites der Volkss­chule Ken­nel­bach enthält auf­grund von geset­zlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elek­tro­n­is­che Kon­tak­tauf­nahme sowie eine unmit­tel­bare Kom­mu­nika­tion ermöglichen, was eben­falls eine all­ge­meine Adresse der soge­nan­nten elek­tro­n­is­chen Post, E‑Mail-Adresse, umfasst. Sofern der Benutzer dieser Web­site per E‑Mail oder über das Kon­tak­t­for­mu­lar Kon­takt aufn­immt, wer­den die von dem Benutzer über­mit­tel­ten per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en zum Zwecke der Bear­beitung oder der Kon­tak­tauf­nahme zum betrof­fe­nen Benutzer gespe­ichert. Es erfol­gt keine Weit­er­gabe dieser per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en an Dritte.

Inhaltsverze­ich­nis

Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Art. 6 I lit. a DS-GVO dient als Rechts­grund­lage für Ver­ar­beitungsvorgänge, bei denen eine Ein­willi­gung für einen bes­timmten Ver­ar­beitungszweck ein­holen ist. Ist die Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en zur Erfül­lung eines Ver­trags, dessen Ver­tragspartei die betrof­fene Per­son ist, erforder­lich, wie dies beispiel­sweise bei Ver­ar­beitungsvorgän­gen der Fall ist, die für eine Liefer­ung von Waren oder die Erbringung ein­er son­sti­gen Leis­tung oder Gegen­leis­tung notwendig sind, so beruht die Ver­ar­beitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gle­ich­es gilt für solche Ver­ar­beitungsvorgänge die zur Durch­führung vorver­traglich­er Maß­nah­men erforder­lich sind, etwa in Fällen von Anfra­gen zu Pro­duk­ten oder Leis­tun­gen. Unter­liegt der Betreiber dieser Web­site ein­er rechtlichen Verpflich­tung durch welche eine Ver­ar­beitung von per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en erforder­lich wird, wie beispiel­sweise zur Erfül­lung steuer­lich­er Pflicht­en, so basiert die Ver­ar­beitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In sel­te­nen Fällen kön­nte die Ver­ar­beitung von per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en erforder­lich wer­den, um lebenswichtige Inter­essen der betrof­fe­nen Per­son oder ein­er anderen natür­lichen Per­son zu schützen. Dies wäre beispiel­sweise der Fall, wenn ein Besuch­er in ver­let­zt wer­den würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendat­en oder son­stige lebenswichtige Infor­ma­tio­nen an einen Arzt, ein Kranken­haus oder son­stige Dritte weit­ergegeben wer­den müsste. Dann würde die Ver­ar­beitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Let­ztlich kön­nten Ver­ar­beitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechts­grund­lage basieren Ver­ar­beitungsvorgänge, die von kein­er der vor­ge­nan­nten Rechts­grund­la­gen erfasst wer­den, wenn die Ver­ar­beitung zur Wahrung eines berechtigten Inter­ess­es oder eines Drit­ten erforder­lich ist, sofern die Inter­essen, Grun­drechte und Grund­frei­heit­en des Betrof­fe­nen nicht über­wiegen. Solche Ver­ar­beitungsvorgänge sind uns ins­beson­dere deshalb ges­tat­tet, weil sie durch den Europäis­chen Geset­zge­ber beson­ders erwäh­nt wur­den. Er ver­trat insoweit die Auf­fas­sung, dass ein berechtigtes Inter­esse anzunehmen sein kön­nte, wenn die betrof­fene Per­son ein Kunde des Ver­ant­wortlichen ist (Erwä­gungs­grund 47 Satz 2 DS-GVO).

Inhaltsverze­ich­nis

Dauer der Speicherung

Das Kri­teri­um für die Dauer der Spe­icherung von per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en ist die jew­eilige geset­zliche Auf­be­wahrungs­frist. Nach Ablauf der Frist wer­den die entsprechen­den Dat­en rou­tinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Ver­tragser­fül­lung oder Ver­tragsan­bah­nung erforder­lich sind.

Inhaltsverze­ich­nis

Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten

Der für die Ver­ar­beitung Ver­ant­wortliche ver­ar­beit­et und spe­ichert per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en der betrof­fe­nen Per­son nur für den Zeitraum, der zur Erre­ichung des Spe­icherungszwecks erforder­lich ist oder sofern dies durch den Europäis­chen Richtlin­ien- und Verord­nungs­ge­ber oder einen anderen Geset­zge­ber in Geset­zen oder Vorschriften, welchen der für die Ver­ar­beitung Ver­ant­wortliche unter­liegt, vorge­se­hen wurde. Ent­fällt der Spe­icherungszweck oder läuft eine vom Europäis­chen Richtlin­ien- und Verord­nungs­ge­ber oder einem anderen zuständi­gen Geset­zge­ber vorgeschriebene Spe­icher­frist ab, wer­den die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en rou­tinemäßig und entsprechend den geset­zlichen Vorschriften ges­per­rt oder gelöscht.

Inhaltsverze­ich­nis

Rechte der Website-Besucher

Recht auf Bestä­ti­gung
Jede betrof­fene Per­son hat das vom Europäis­chen Richtlin­ien- und Verord­nungs­ge­ber eingeräumte Recht, von dem für die Ver­ar­beitung Ver­ant­wortlichen eine Bestä­ti­gung darüber zu ver­lan­gen, ob sie betr­e­f­fende per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en ver­ar­beit­et wer­den. Möchte eine betrof­fene Per­son dieses Bestä­ti­gungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jed­erzeit an einen Mitar­beit­er des für die Ver­ar­beitung Ver­ant­wortlichen wen­den.

Inhaltsverze­ich­nis

Recht auf Auskun­ft
Jede von der Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en betrof­fene Per­son hat das vom Europäis­chen Richtlin­ien- und Verord­nungs­ge­ber gewährte Recht, jed­erzeit von dem für die Ver­ar­beitung Ver­ant­wortlichen unent­geltliche Auskun­ft über die zu sein­er Per­son gespe­icherten per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en und eine Kopie dieser Auskun­ft zu erhal­ten. Fern­er hat der Europäis­che Richtlin­ien- und Verord­nungs­ge­ber der betrof­fe­nen Per­son Auskun­ft über fol­gende Infor­ma­tio­nen zuge­s­tanden:

  • die Ver­ar­beitungszwecke
  • die Kat­e­gorien per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en, die ver­ar­beit­et wer­den
  • die Empfänger oder Kat­e­gorien von Empfängern, gegenüber denen die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en offen­gelegt wor­den sind oder noch offen­gelegt wer­den, ins­beson­dere bei Empfängern in Drit­tlän­dern oder bei inter­na­tionalen Organ­i­sa­tio­nen
  • falls möglich die geplante Dauer, für die die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en gespe­ichert wer­den, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kri­te­rien für die Fes­tle­gung dieser Dauer
  • das Beste­hen eines Rechts auf Berich­ti­gung oder Löschung der sie betr­e­f­fend­en per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en oder auf Ein­schränkung der Ver­ar­beitung durch den Ver­ant­wortlichen oder eines Wider­spruch­srechts gegen diese Ver­ar­beitung
  • das Beste­hen eines Beschw­erderechts bei ein­er Auf­sichts­be­hörde
  • wenn die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en nicht bei der betrof­fe­nen Per­son erhoben wer­den: Alle ver­füg­baren Infor­ma­tio­nen über die Herkun­ft der Dat­en
  • das Beste­hen ein­er automa­tisierten Entschei­dungs­find­ung ein­schließlich Pro­fil­ing gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumin­d­est in diesen Fällen — aus­sagekräftige Infor­ma­tio­nen über die involvierte Logik sowie die Trag­weite und die angestrebten Auswirkun­gen ein­er der­ar­ti­gen Ver­ar­beitung für die betrof­fene Per­son

Fern­er ste­ht der betrof­fe­nen Per­son ein Auskun­ft­srecht darüber zu, ob per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en an ein Drit­t­land oder an eine inter­na­tionale Organ­i­sa­tion über­mit­telt wur­den. Sofern dies der Fall ist, so ste­ht der betrof­fe­nen Per­son im Übri­gen das Recht zu, Auskun­ft über die geeigneten Garantien im Zusam­men­hang mit der Über­mit­tlung zu erhal­ten. Möchte eine betrof­fene Per­son dieses Auskun­ft­srecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jed­erzeit an einen Mitar­beit­er des für die Ver­ar­beitung Ver­ant­wortlichen wen­den.

Inhaltsverze­ich­nis

Recht auf Berich­ti­gung
Jede von der Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en betrof­fene Per­son hat das vom Europäis­chen Richtlin­ien- und Verord­nungs­ge­ber gewährte Recht, die unverzügliche Berich­ti­gung sie betr­e­f­fend­er unrichtiger per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en zu ver­lan­gen. Fern­er ste­ht der betrof­fe­nen Per­son das Recht zu, unter Berück­sich­ti­gung der Zwecke der Ver­ar­beitung, die Ver­voll­ständi­gung unvoll­ständi­ger per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en — auch mit­tels ein­er ergänzen­den Erk­lärung — zu ver­lan­gen. Möchte eine betrof­fene Per­son dieses Berich­ti­gungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jed­erzeit an einen Mitar­beit­er des für die Ver­ar­beitung Ver­ant­wortlichen wen­den.

Inhaltsverze­ich­nis

Recht auf Löschung, Recht auf Vergessen wer­den
Jede von der Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en betrof­fene Per­son hat das vom Europäis­chen Richtlin­ien- und Verord­nungs­ge­ber gewährte Recht, von dem Ver­ant­wortlichen zu ver­lan­gen, dass die sie betr­e­f­fend­en per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en unverzüglich gelöscht wer­den, sofern ein­er der fol­gen­den Gründe zutrifft und soweit die Ver­ar­beitung nicht erforder­lich ist:

  • Die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en wur­den für solche Zwecke erhoben oder auf son­stige Weise ver­ar­beit­et, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
  • Die betrof­fene Per­son wider­ruft ihre Ein­willi­gung, auf die sich die Ver­ar­beitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buch­stabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buch­stabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an ein­er ander­weit­i­gen Rechts­grund­lage für die Ver­ar­beitung.
  • Die betrof­fene Per­son legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Wider­spruch gegen die Ver­ar­beitung ein, und es liegen keine vor­rangi­gen berechtigten Gründe für die Ver­ar­beitung vor, oder die betrof­fene Per­son legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Wider­spruch gegen die Ver­ar­beitung ein.
  • Die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en wur­den unrecht­mäßig ver­ar­beit­et.
  • Die Löschung der per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en ist zur Erfül­lung ein­er rechtlichen Verpflich­tung nach dem Union­srecht oder dem Recht der Mit­glied­staat­en erforder­lich, dem der Ver­ant­wortliche unter­liegt.
  • Die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en wur­den in Bezug auf ange­botene Dien­ste der Infor­ma­tion­s­ge­sellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.

Inhaltsverze­ich­nis

Recht auf Ein­schränkung der Ver­ar­beitung
Jede von der Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en betrof­fene Per­son hat das vom Europäis­chen Richtlin­ien- und Verord­nungs­ge­ber gewährte Recht, von dem Ver­ant­wortlichen die Ein­schränkung der Ver­ar­beitung zu ver­lan­gen, wenn eine der fol­gen­den Voraus­set­zun­gen gegeben ist:

  • Die Richtigkeit der per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en wird von der betrof­fe­nen Per­son bestrit­ten, und zwar für eine Dauer, die es dem Ver­ant­wortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en zu über­prüfen.
  • Die Ver­ar­beitung ist unrecht­mäßig, die betrof­fene Per­son lehnt die Löschung der per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en ab und ver­langt stattdessen die Ein­schränkung der Nutzung der per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en.
  • Der Ver­ant­wortliche benötigt die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en für die Zwecke der Ver­ar­beitung nicht länger, die betrof­fene Per­son benötigt sie jedoch zur Gel­tend­machung, Ausübung oder Vertei­di­gung von Recht­sansprüchen.
  • Die betrof­fene Per­son hat Wider­spruch gegen die Ver­ar­beitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO ein­gelegt und es ste­ht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Ver­ant­wortlichen gegenüber denen der betrof­fe­nen Per­son über­wiegen.

Sofern eine der oben genan­nten Voraus­set­zun­gen gegeben ist und eine betrof­fene Per­son die Ein­schränkung von per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en ver­lan­gen möchte, kann sie sich hierzu jed­erzeit an den für die Ver­ar­beitung Ver­ant­wortlichen wen­den.

Inhaltsverze­ich­nis

Recht auf Datenüber­trag­barkeit
Jede von der Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en betrof­fene Per­son hat das vom Europäis­chen Richtlin­ien- und Verord­nungs­ge­ber gewährte Recht, die sie betr­e­f­fend­en per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en, welche durch die betrof­fene Per­son einem Ver­ant­wortlichen bere­it­gestellt wur­den, in einem struk­turi­erten, gängi­gen und maschi­nen­les­baren For­mat zu erhal­ten. Sie hat außer­dem das Recht, diese Dat­en einem anderen Ver­ant­wortlichen ohne Behin­derung durch den Ver­ant­wortlichen, dem die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en bere­it­gestellt wur­den, zu über­mit­teln, sofern die Ver­ar­beitung auf der Ein­willi­gung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buch­stabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buch­stabe a DS-GVO oder auf einem Ver­trag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buch­stabe b DS-GVO beruht und die Ver­ar­beitung mith­il­fe automa­tisiert­er Ver­fahren erfol­gt, sofern die Ver­ar­beitung nicht für die Wahrnehmung ein­er Auf­gabe erforder­lich ist, die im öffentlichen Inter­esse liegt oder in Ausübung öffentlich­er Gewalt erfol­gt, welche dem Ver­ant­wortlichen über­tra­gen wurde. Fern­er hat die betrof­fene Per­son bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenüber­trag­barkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en direkt von einem Ver­ant­wortlichen an einen anderen Ver­ant­wortlichen über­mit­telt wer­den, soweit dies tech­nisch mach­bar ist und sofern hier­von nicht die Rechte und Frei­heit­en ander­er Per­so­n­en beein­trächtigt wer­den.

Inhaltsverze­ich­nis

Recht auf Wider­spruch
Jede von der Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en betrof­fene Per­son hat das vom Europäis­chen Richtlin­ien- und Verord­nungs­ge­ber gewährte Recht, aus Grün­den, die sich aus ihrer beson­deren Sit­u­a­tion ergeben, jed­erzeit gegen die Ver­ar­beitung sie betr­e­f­fend­er per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en, die auf­grund von Art. 6 Abs. 1 Buch­staben e oder f DSGVO erfol­gt, Wider­spruch einzule­gen. Dies gilt auch für ein auf diese Bes­tim­mungen gestütztes Pro­fil­ing. Die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en wer­den im Falle des Wider­spruchs nicht mehr, es sei denn, es kön­nen zwin­gende schutzwürdi­ge Gründe für die Ver­ar­beitung nachgewiesen wer­den, die den Inter­essen, Recht­en und Frei­heit­en der betrof­fe­nen Per­son über­wiegen, oder die Ver­ar­beitung dient der Gel­tend­machung, Ausübung oder Vertei­di­gung von Recht­sansprüchen. Wer­dem per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en ver­ar­beit­et, um Direk­twer­bung zu betreiben, so hat die betrof­fene Per­son das Recht, jed­erzeit Wider­spruch gegen die Ver­ar­beitung der per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en zum Zwecke der­ar­tiger Wer­bung einzule­gen. Dies gilt auch für das Pro­fil­ing, soweit es mit solch­er Direk­twer­bung in Verbindung ste­ht. Wider­spricht die betrof­fene Per­son der Ver­ar­beitung für Zwecke der Direk­twer­bung, so wer­den die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en nicht mehr für diese Zwecke ver­ar­beit­et. Zudem hat die betrof­fene Per­son das Recht, aus Grün­den, die sich aus ihrer beson­deren Sit­u­a­tion ergeben, gegen die sie betr­e­f­fende Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en, Wider­spruch einzule­gen, es sei denn, eine solche Ver­ar­beitung ist zur Erfül­lung ein­er im öffentlichen Inter­esse liegen­den Auf­gabe erforder­lich.

Inhaltsverze­ich­nis

Automa­tisierte Entschei­dun­gen im Einzelfall ein­schließlich Pro­fil­ing
Jede von der Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en betrof­fene Per­son hat das vom Europäis­chen Richtlin­ien- und Verord­nungs­ge­ber gewährte Recht, nicht ein­er auss­chließlich auf ein­er automa­tisierten Ver­ar­beitung — ein­schließlich Pro­fil­ing — beruhen­den Entschei­dung unter­wor­fen zu wer­den, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung ent­fal­tet oder sie in ähn­lich­er Weise erhe­blich beein­trächtigt, sofern die Entschei­dung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfül­lung eines Ver­trags zwis­chen der betrof­fe­nen Per­son und dem Ver­ant­wortlichen erforder­lich ist, oder (2) auf­grund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mit­glied­staat­en, denen der Ver­ant­wortliche unter­liegt, zuläs­sig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maß­nah­men zur Wahrung der Rechte und Frei­heit­en sowie der berechtigten Inter­essen der betrof­fe­nen Per­son enthal­ten oder (3) mit aus­drück­lich­er Ein­willi­gung der betrof­fe­nen Per­son erfol­gt.
Ist die Entschei­dung (1) für den Abschluss oder die Erfül­lung eines Ver­trags zwis­chen der betrof­fe­nen Per­son und dem Ver­ant­wortlichen erforder­lich oder (2) erfol­gt sie mit aus­drück­lich­er Ein­willi­gung der betrof­fe­nen Per­son, trifft die fsd­fas angemessene Maß­nah­men, um die Rechte und Frei­heit­en sowie die berechtigten Inter­essen der betrof­fe­nen Per­son zu wahren, wozu min­destens das Recht auf Erwirkung des Ein­greifens ein­er Per­son seit­ens des Ver­ant­wortlichen, auf Dar­legung des eige­nen Stand­punk­ts und auf Anfech­tung der Entschei­dung gehört.
Möchte die betrof­fene Per­son Rechte mit Bezug auf automa­tisierte Entschei­dun­gen gel­tend machen, kann sie sich hierzu jed­erzeit an einen Mitar­beit­er des für die Ver­ar­beitung Ver­ant­wortlichen wen­den.

Inhaltsverze­ich­nis

Recht auf Wider­ruf ein­er daten­schutzrechtlichen Ein­willi­gung
Jede von der Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en betrof­fene Per­son hat das vom Europäis­chen Richtlin­ien- und Verord­nungs­ge­ber gewährte Recht, eine Ein­willi­gung zur Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en jed­erzeit zu wider­rufen.

Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung

Die Bere­it­stel­lung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en ist zum Teil geset­zlich vorgeschrieben, z.B. Steuer­vorschriften, oder ergeben sich aus ver­traglichen Regelun­gen, z.B. Angaben zum Ver­tragspart­ner. Mitunter kann es zu einem Ver­tragss­chluss erforder­lich sein, dass eine betrof­fene Per­son per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en zur Ver­fü­gung stellt, die in der Folge durch den Betreiber ver­ar­beit­et wer­den müssen. Die betrof­fene Per­son ist beispiel­sweise verpflichtet dem Betreiber per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en bere­itzustellen, wenn der Betreiber mit seinem Unternehmen mit ihr einen Ver­trag abschließt. Eine Nicht­bere­it­stel­lung der per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en hätte zur Folge, dass der Ver­trag mit dem Betrof­fe­nen nicht geschlossen wer­den kön­nte. Vor ein­er Bere­it­stel­lung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en durch den Betrof­fe­nen muss sich der Betrof­fene an den Betreiber wen­den. Der Betreiber klärt den Betrof­fe­nen einzelfall­be­zo­gen darüber auf, ob die Bere­it­stel­lung der per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en geset­zlich oder ver­traglich vorgeschrieben oder für den Ver­tragsab­schluss erforder­lich ist, ob eine Verpflich­tung beste­ht, die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en bere­itzustellen, und welche Fol­gen die Nicht­bere­it­stel­lung der per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en hätte.

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Min­i­male Anre­gun­gen sind auch von RA Dr. Thomas Schwenke und e‑recht24.de dabei.

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